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   LG Detmold, 31.03.2021 - 02 O 318/18   

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LG Detmold, 31.03.2021 - 02 O 318/18 (https://dejure.org/2021,7927)
LG Detmold, Entscheidung vom 31.03.2021 - 02 O 318/18 (https://dejure.org/2021,7927)
LG Detmold, Entscheidung vom 31. März 2021 - 02 O 318/18 (https://dejure.org/2021,7927)
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  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus LG Detmold, 31.03.2021 - 2 O 318/18
    Es genügt vielmehr, dass der Gläubiger auf Grund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage - zumindest eine Feststellungsklage - erheben kann (vgl. BGH, Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 319/06).
  • BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Erlass bei ungeklärten Gegenforderungen

    Auszug aus LG Detmold, 31.03.2021 - 2 O 318/18
    Ein Grundurteil darf nur ergehen, wenn ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und wenn nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, dass der Anspruch in irgendeiner rechnerischen Höhe besteht (vgl. BGH Grundurteil vom 07.03.2005 - II ZR 144/03).
  • OLG Jena, 11.03.2009 - 4 U 107/07

    Zur Eintrittspflicht eines Gebäudeversicherers bei durch "Erdfall" eingetretenem

    Auszug aus LG Detmold, 31.03.2021 - 2 O 318/18
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer darf bei den Begriffen "Erdsenkung" bzw. "Erdfall" mangels Einschränkung auf ein "plötzliches Ereignis" annehmen, dass auch eine sich über einen längeren Zeitraum entwickelnde Absenkung des Erdbodens einen Versicherungsfall darstellt (vgl. Thüringer OLG, Urteil vom 11.03.2009 - 4 U 107/07).
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